AGB der esp group
Liebe Kundinnen und Kunden,
Ihr Auftrag wird auf Basis der folgenden Geschäftsbedingungen abgewickelt, die Sie bitte sorgfältig lesen und zur Kenntnis nehmen. Bis heute haben wir alle unsere Aufträge zur vollen Kundenzufriedenheit abwickeln können. Wir sind weiterhin stets engagiert, dieses hohe Servicelevel zu halten und auszubauen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Ihr Team der esp group
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über unsere Lieferungen/Leistungen abschließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, Lieferungen oder Angebote an unseren Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ESP.GROUP GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter www.espgroup.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Auch wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Unsere Leistungen werden als Werk- und/oder Dienstleistungen mit dem Kunden vereinbart. Dabei sind wir für die Beratung im IT- und TK-Bereich verantwortlich. Unsere Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Kunden. Wir erbringen Dienstleistungen in eigener Verantwortung; für die dabei vom Kunden angestrebten und erzielten Ergebnisse bleibt der Kunde selbst verantwortlich. Bei Werkleistungen sind wir, soweit vereinbart, für Lieferung und Installation verantwortlich. Unsere Lieferungen/Leistungen basieren auf kundenindividuellen Daten und Kriterien, deren Richtigkeit und Endkontrolle auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand dem Kunden obliegt. Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Kunde bis zu unserer schriftlichen Bestätigung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit unserer Bestätigung oder durch Auftragsausführung zustande. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen/Leistungen erfolgen zu den im Angebot angegebenen Bedingungen und verbindlichen Preisen zzgl. zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltender Umsatzsteuer. Sonder-, Mehrleistungen und Reisekosten (Fahrt, Unterbringung) für Leistungen, die wir am Ort des Kunden oder vereinbarten dritten Orten erbringen, werden gesondert berechnet. Bei Verträgen mit mehr als 3 monatiger Laufzeit sind wir zur Preisanpassung an Kostensteigerungen berechtigt. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel auf der Rechnung vermerkt ist. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Kunden bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ESP.GROUP GmbH.
§ 4 Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bezogen auf den Bruttorechnungsbetrag zu berechnen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Kunden dann über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst, eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann oder wenn Zahlungen des Kunden eingestellt werden, so sind wir jederzeit berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen nach Erbringung unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Gelingt es uns aus von uns zu vertretenden Gründen zum Endtermin oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Andere Ansprüche, vor allem auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Eine wirtschaftliche Nutzung, ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.
§ 6 Lieferungen
Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme gegen Berechnung einer Frachtpauschale. Bei einem Bestellwert von weniger als € 30 können wir einen Zuschlag von € 10 berechnen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zum Versand unser Lager verlassen hat. Transportversicherungen werden auf Wunsch gegen Entgelt abgeschlossen. Gewährleistungen werden bei Vorlage des Kaufbelegs kostenfrei bearbeitet. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, das Produkt oder Teile geändert oder von den Originalspezifikationen abweichende Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt die Gewährleistung. Mängel sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Warenerhalt, mitzuteilen. Auch bei sorgfältiger Prüfung nicht fristgerecht entdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei von uns zu vertretenden Mängeln bessern wir nach oder liefern Ersatz. Warenrücksendungen erfolgen jeweils frachtkostenfrei. Für Reparaturen außerhalb der Garantie wird für den Kostenvoranschlag eine Pauschale von mind. € 25 berechnet, die bei Auftragserteilung verrechnet wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Für die Reparaturdauer erhält der Kunde auf Wunsch ein Leihgerät. Bei bestehendem Servicevertrag berechnen wir die Frachtpauschale, andernfalls eine Leihgebühr von € 5 pro Tag. Wird das Leihgerät nicht binnen 4 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts vollständig an uns zurückgegeben, berechnen wir weitere € 5 pro Tag und € 10 ab dem 10. Tag.
§ 7 Mietgegenstände / Leihgeräte
Mietgegenstände die zur Nutzung überlassen werden, bleiben Eigentum der ESP.GROUP. Der Kunde hat das Gerät ab dem Zeitpunkt der Übergabe so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen, wie es ein auf Werterhalt bedachter Eigentümer tun würde. Der Mietgegenstand ist gemäß den Herstelleranleitungen und gemäß den Einweisungen zu behandeln, zu pflegen, zu warten und darf nur für vorgesehene Zwecke und am vereinbarten Einsatzort eingesetzt werden. Die Gegenstände dürfen weder in ihrer Beschaffenheit noch in ihrer Funktion verändert werden. Ohne Einwilligung der ESP.GROUP darf der Kunde keine Arbeiten am Mietgegenstand insbesondere auch nicht durch Dritte vornehmen. Mietgeräte dürfen unter keinen Umständen an Dritte vermietet oder zum Gebrauch überlassen werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Gegenstände haftet der Kunde gegenüber der ESP.GROUP. Die zur Nutzung überlassenen Gegenstände sind nach Ablauf der Vertragslaufzeit an die ESP.GROUP vollständig inkl. allem Zubehör und voll funktionsfähig zurückzugeben. Die Demontage und den Rücktransport nimmt die ESP.GROUP kostenpflichtig vor. Für vom Kunden zu vertretende verspätete Rückgaben von Miet- oder Ersatzgeräten berechnet die ESP.GROUP über die vereinbarte Miete hinaus 2% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 5,00 pro Tag. Wird das Leihgerät nicht binnen 4 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts bzw. Mietzeitende vollständig an uns zurückgegeben, berechnen wir weitere 2% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 5,00 pro Tag und 4% des Gerätelistenpreises pro Tag, mindestens € 10,00 pro Tag ab dem 10. Tag.
§ 8 Haftungs- und Schadenersatzansprüche
Wir haften für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung je Schadensfall auf die Hälfte des vereinbarten Preises beschränkt. Dies gilt auch für Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Schadenersatzhaftung bei Personenschäden ist auf € 200.000, bei Sachschäden auf € 100.000 und bei Vermögensschäden auf € 25.000 begrenzt. Können durch Einwirkung höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung/Leistung erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), vertragliche Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so sind wir im Umfang der Einwirkung von diesen Pflichten befreit. Ein Schadensereignis bezeichnet auch mehrere Schäden aus derselben Ursache oder aus Ursachen, die in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen, wobei es sich um eine einheitliche Einwirkung handeln muss. Wir unterrichten den Kunden über Fälle höherer Gewalt unverzüglich. Des Weiteren können wir die Lieferung/Leistung um die Behinderungsdauer zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Die vorstehenden Absätze gelten für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Beschäftigten der Parteien haften der anderen Partei im Rahmen der Vertragserfüllung persönlich nur bei Vorsatz.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Lieferung von Software erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber. Der Lieferumfang ergibt sich aus den Bedingungen der Seite 1 /2 Lizenzgeber, den Leistungsbeschreibungen und Benutzerhinweisen gemäß Benutzerhandbüchern. Soweit durch unsere Leistungserbringung Rechte entstehen, wie z.B. Urheberrechte oder die Befugnis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei uns, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 10 Änderungen des Vertragsumfangs
Jede Partei kann bei der anderen schriftlich Änderungen des vereinbarten Vertragsumfangs beantragen. Nach Erhalt des Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung ausführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und ggf. begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Prüfung, können wir den erforderlichen Aufwand berechnen. Die für eine Prüfung/Änderung erforderlichen Anpassungen des Vertragsumfangswerden in einem zusätzlichen Angebot festgelegt.
§ 11 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, unsere Tätigkeiten zu unterstützen. Er wirkt bei der Lieferung/Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt uns alle für die Vertragsdurchführung nötigen Informationen und Unterlagen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat dies binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Andernfalls können wir dem Kunden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen. Erfolgt die Überlassung nicht binnen 6 Wochen nach Auftragserteilung, sind wir zur Berechnung des vollen Preises berechtigt und von der Liefer-/Leistungspflicht befreit. Die Parteien benennen je einen projektverantwortlichen Ansprechpartner für die Auskunftserteilung und Entscheidung.
§ 12 Unteraufträge
Wir können Leistungen an von uns ausgewählte unabhängige Vertragspartner vergeben. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen gelten auch für Lieferungen und Leistungen eines Unterauftragnehmers; bei Verkauf von Software gelten jedoch unmittelbar die jeweiligen Bedingungen des Lieferanten, insbesondere für Upgrades, Patches und Support.
§ 13 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Parteien können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know How und Techniken, die sich nur auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen. Die Parteien werden personenbezogene Daten des anderen nur für vertragliche Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen an Dritte weitergeben.
§ 14 Kündigung
Während der Vertragslaufzeit ist das Kündigungsrecht für beide Seiten ausgeschlossen. Nach Laufzeitende verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. In diesem Fall stellen wir sämtliche Leistungen zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Kunden vereinbarten Zeitplan ein. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis abzgl. des anteiligen Preises für den durch die Kündigung ersparten Leistungsumfang. Zusätzlich berechnen wir dem Kunden anlässlich der Kündigung entstehende Leistungen. Dies schließt vereinbarte Ablösebeträge ein, unsere durch die Kündigung entstandenen zusätzlichen Aufwendungen sowie Aufwendungen infolge einer damit verbundenen vorzeitigen Beendigung von Unteraufträgen.
§ 15 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Die Geschäftsverbindungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Juli 2024